Gewässerschadenhaftpflicht

Wenn Sie Besitzer eines Heizöltanks oder einer anderen Anlage mit wassergefährdenden Stoffen sind, können Sie für Schäden, die durch Ihre Anlagen an Gewässern entstehen, in Haftung genommen werden. In solchen Fällen schützt Sie eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung wirksam vor den Ansprüchen Dritter.

Ihr Kontakt

Andreas Voß

unabhängiger Finanzberater
Tel: 05251/8780234
Mobil: 0171/9500070
an.voss@fvb.de

So finden Sie uns