Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) stellt einen wichtigen Baustein zu einer optimalen Altersversorgung dar.

Zur betrieblichen Altersversorgung zählen alle Leistungen, die der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter zur Alters-, Hinterbliebenen- oder Invaliditätsversorgung zusagt. Die bAV dient also sowohl der Absicherung des Arbeitnehmers als auch seiner Familie.

Anreize für den Abschluss einer bAV bieten neben Ersparnissen bei der Sozialversicherung auch steuerliche Vorteile, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zugutekommen. Darüber hinaus besteht eine große Flexibilität hinsichtlich der individuellen Gestaltungsmöglichkeiten. Die möglichen Durchführungswege sowie Höhe und Umfang der versicherbaren Leistungen werden durch die jeweilige Versorgungsverordnung für alle Mitarbeiter geregelt.

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Andreas Voß

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